Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle

Seit dem 1. Juli 1998 gilt die neue Baustellenverordnung.

Demnach haben Bauherren die Pflicht, für die Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten auf der Baustelle zu sorgen.
Wenn Sie diese Aufgaben mangels eigener Fachkenntnisse nicht selbst wahrnehmen können, sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet, einen geeigneten Koordinator (SigeKo) zu bestellen.

Auf Wunsch übernehmen wir diese Funktion, gem. den Richtlinien für Arbeitsschutz RA B 30, gerne für Sie.